TÄTIGKEITSBEREICHE
ALLGEMEINES ZIVILRECHT
Im Bereich des Zivilrechts bietet sie gerichtliche und außergerichtliche Rechtsberatung für italienische und ausländische Mandanten an.
GESELLSCHAFTSRECHT
Im Bereich des Gesellschaftsrechts bietet die Kanzlei außergerichtliche Rechtsberatung für Banken, Finanzintermediäre, Verbriefungsgesellschaften und italienische und ausländische, auch börsennotierte, Gesellschaften im Zusammenhang mit ordentlichen und außerordentlichen Unternehmenstransaktionen, rechtliche due diligence, Erstellung von Protokollen der Gesellschaftsorgane, Ausarbeitung von Organisations- und Verwaltungsmodellen gemäß d. lgs. 231/2001 und Rechtsgutachten.
GESELLSCHAFTSVERTRÄGE
Im Bereich der Gesellschaftsverträge bietet sie außergerichtliche Rechtsberatung für Banken, Finanzintermediäre, Verbriefungsgesellschaften und italienische und ausländische, auch börsennotierte Unternehmen bei der Verhandlung und Vorbereitung derselben an.
HANDELS-UND UNTERNEHMENSRECHT
Im Bereich des Handels- und Unternehmensrechts berät sie italienische und ausländische Unternehmen und Privatpersonen vor Gericht. Im Bereich des Insolvenz- und Krisenrechts bietet sie gerichtliche und außergerichtliche Rechtsberatung für Banken, Finanzintermediäre, Verbriefungsgesellschaften und italienische und ausländische, auch börsennotierte Unternehmen an.
BANK-UND FINANZRECHT
Im Bereich des Bank- und Finanzrechts bietet sie gerichtliche und außergerichtliche Rechtsberatung für Banken, Finanzintermediäre, Verbriefungsgesellschaften sowie italienische und ausländische, auch börsennotierte Unternehmen an.
FORDERUNGSMANAGEMENT
Im Bereich des Forderungsmanagements und der Forderungseintreibung bietet sie gerichtliche und außergerichtliche Rechtsberatung für Banken, Finanzintermediäre, Verbriefungsgesellschaften, italienische und ausländische, auch börsennotierte, Unternehmen und Privatpersonen an. Dies umfasst die nationale und grenzüberschreitende Eintreibung von Forderungen durch ein umfassendes Management aller Phasen mit einem ergebnisorientierten und kostenbewussten Ansatz.
Deutsch-Italienisches Recht
Die Kanzlei zeichnet sich als Bezugspunkt im Bereich der grenzüberschreitenden Rechtshilfe aus, mit einem besonderen Schwerpunkt auf dem italienisch-deutschen Rechtsrahmen. In diesem Bereich bietet sie spezialisierte Beratungen in den Sektoren des Zivil-, Erb-, Handels-, Gesellschafts- und Bankrechts an.
Prof. Avv. Francesco Bordiga verfügt über fundierte Kenntnisse des deutschen Rechts, forscht und publiziert zu Themen des transnationalen deutsch-italienischen Rechts, wobei er häufig das Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg besucht.
Rechtsanwalt Alessandro De Maria bringt fundierte juristische Kenntnisse des deutschen Rechts ein und gewährleistet rechtliche Lösungen, die in einem umfassenden Verständnis beider Rechtssysteme sowie dem internationalen Recht und dem Kollisionsrecht verwurzelt sind.
Die Mitgliedschaft in der Italienisch-Deutschen Handelskammer (AHK) stärkt das Engagement der Kanzlei weiterhin, den Handels- und Rechtsaustausch zwischen Italien und Deutschland zu fördern.