RA ALESSANDRO DE MARIA
Alessandro De Maria wurde am 20. Oktober 1987 in Bonn geboren.
Im Juni 2014 schloss er sein Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg mit einem Auslandsstudium an der Università Bocconi di Milano ab und spezialisierte sich auf internationales Privat- und Prozessrecht mit Schwerpunktsetzung auf das deutsche und italienische Recht.
Im Mai 2014 legte er das erste Staatsexamen im Bundesland Baden-Württemberg ab.
Während des Referendariats am Oberlandesgericht Köln war er für die 18. Abteilung des Landgerichts Bonn, die Staatsanwaltschaft Bonn, die Kanzlei Dolce Lauda Rechtsanwälte Avvocati in Frankfurt am Main und für das Bundesamt für Justiz, vorwiegend im Zivil-, Wirtschafts- und Völkerrecht tätig.
Im Mai 2019 legte er das zweite Staatsexamen im Land Nordrhein-Westfalen ab, was ihn zur Ausübung des Richteramts oder zur Tätigkeit als Rechtsanwalt befähigt.
Seit Juni 2019 ist er Mitarbeiter der Kanzlei Bordiga Xerri und ist in beiden Rechtsordnungen im allgemeinen Zivil-, Erb-, Gesellschafts- und Handelsrecht tätig.
Seit August bzw. Oktober 2019 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Köln und als Avvocato stabilito bei der Rechtsanwaltskammer Mailand eingetragen.
Er ist regelmäßiger Gastwissenschaftler am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.
Seit 2023 ist er Mitglied der Villa Vigoni, Deutsch-Italienisches Zentrum für den Europäischen Dialog.